Worum geht es?
Mit einem Brand ist jederzeit zu rechnen. Kommt es zu einem Brandereignis, ist ohne geeignete präventive und reaktive Maßnahmen schnell eine Situation erreicht, die für Personen lebensbedrohlich und für das Unternehmen existenzbedrohend sein können.
Das muss nicht sein.
Durch geeignete Maßnahmen lässt sich der Brandentstehung vorbeugen, die Rauch- und Brandausbreitung einschränken, eine sichere Räumung bzw. Rettung von Mensch und Tier und wirksame Löschmaßnahmen ermöglichen. Um somit personen- und existenzbedrohende Sachschäden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.
Was können wir für Sie tun?
Sei es Planung, Beratung oder Schulung. Unsere Brandschutzexperten begleiten unsere Kunden in allen Phasen des präventiven Betriebsbrandschutzes.
Insbesondere folgende Leistungen können wir Ihnen dabei fachkompetent anbieten:
- Beratung in allgemeinen und spezifischen Fragen des Brandschutzes
- Gestellung eines (VdS-anerkannten) Brandschutzbeauftragten mit der Wahrnehmung aller verbundenen Aufgaben
- Berechnung der erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern (Löschmitteleinheiten) und Beratung bei der Auswahl geeigneter Feuerlöscher
- Beratung bei der Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und Brandschutzeinrichtungen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Unterstützung bei der Organisation von Räumungsübungen
- Erstellung von Feuerwehrplänen in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr
- Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C)
- Ausbildung von Brandschutzhelfern/innen nach ASR A2.2
Warum ist die Heinzelmann GmbH der richtige Partner für Ihr Unternehmen?
Wir erarbeiten für unsere Kunden stets die optimal passende individuelle Lösung! Dementsprechend bieten wir eine fachkundige und professionelle Unterstützung Ihres Unternehmens durch unsere qualifizierten Brandschutzbeauftragten an.
Dies stellen wir durch regen Erfahrungsaustausch innerhalb unseres Teams hochqualifizierter Brandschutzbeauftragter sowie mit der Fachwelt sicher. Unsere Brandschutzbeauftragten besuchen regelmäßig Fortbildungen um unsere Kunden jederzeit nach dem aktuellen Stand der Technik beraten zu können.
… und was sagen die Gesetze?
Regelungen zum Brandschutz sind in zahlreichen Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regeln, Informationen sowie in Versicherungsbestimmungen des jeweiligen Sachversicherers festgeschrieben.
Insbesondere auf folgende rechtliche Grundlagen ist hierbei zu verweisen:
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 22 DGUV Vorschrift 1
- § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten:
- ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
- ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“
- Baurechtliche Anforderungen, z.B. in Landes- oder Sonderbauordnungen sowie der Industriebaurichtlinie
- VdS-Richtlinien