Worum geht es?
Ziel der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens ist, die Arbeit, d.h. Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze, so zu gestalten, dass Ihre wertvollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Arbeit weder verletzt werden noch erkranken.
Darüber hinaus ist die sicherheitstechnische Betreuung für Sie und Ihre Führungskräfte Grundvoraussetzung, um Rechtssicherheit im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen.
Was können wir für Sie tun?
Am Anfang steht immer eine Analyse Ihres Unternehmens, um den IST-Zustand im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfassen und mögliche Defizite zu erkennen.
Auf Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse legen wir gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise fest, um die identifizierten Defizite zu beseitigen.
Wichtige Bausteine hierbei sind u.a.:
- Beratung der Geschäftsleitung und der Führungskräfte zur sicherheitsgerechten Gestaltung der Arbeit.
- Unterstützung bei Durchführung und Dokumentation der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen.
- Durchführung von Schulungen und Unterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen
- Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Betriebsbegehungen
- Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
… sowie viele weitere Tätigkeiten, die wir gemeinsam mit Ihnen festlegen.
Warum ist die Heinzelmann GmbH der richtige Partner für Ihr Unternehmen?
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben langjährige Berufserfahrung in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir gehen individuell auf Ihre Belange ein, bei uns gibt es keine unpersönliche „Betreuung von der Stange“. Wir sind bestrebt Ihnen eine/n fachlich sowie persönlich passende/n Betreuer oder Betreuerin für Ihr Unternehmen zur Seite zu stellen.
Unser individueller Betreuungsansatz verbunden mit der hohen Beratungskompetenz unserer Sicherheitsfachkräfte führt zu hoher Akzeptanz bei Führungskräften und Beschäftigten.
Wir betreuen seit Jahren erfolgreich Unternehmen aus praktisch allen Branchen und in jeder Größe, der privaten sowie der öffentlichen Hand.
Wir sind jederzeit für Sie erreich- und verfügbar, auch wenn unsere Sicherheitsfachkräfte Urlaub haben, steht Ihnen eine qualifizierte Vertretung zur Verfügung.
… und was sagen die Gesetze?
Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert eine Betreuung durch ausgebildete Sicherheitsfachkräfte für jedes Unternehmen, dass Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Der Umfang dieser sicherheitstechnischen Betreuung ist explizit in der Vorschrift Nr. 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) festgelegt und abhängig von der Beschäftigtenzahl und dem Gefährdungspotentials des Unternehmens.
Wir legen großen Wert darauf, durch unsere Beauftragung nicht nur der gesetzlichen Pflicht Genüge zu tun. Unser Anspruch ist, in unseren Kundenunternehmen einen hohen Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erreichen und langfristig zu erhalten.