Worum geht es?
Die hohen Unfallhäufigkeiten auf Baustellen haben die EU veranlasst, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen durch hierzu besonders ausgebildete Fachleute koordinieren zu lassen. Diese Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren – SiGeKo’s –haben in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeholfen, die Unfallzahlen in diesem Bereich zu reduzieren.
Gemäß § 3, Absatz 1 der Baustellenverordnung dürfen ausschließlich geeignete Personen als SiGeKo eingesetzt werden. Eignungskriterien sind in den „Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen“, insbesondere in der RAB 30 Anlage B und C, definiert.
Der Bauherr kommt seiner Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle unter anderem dadurch nach, dass er die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch den SiGeKo kontrollieren lässt. Es ist dabei wichtig, die Häufigkeit von Baustellenbesuchen der Gefährdungslage anzupassen.
Was können wir für Sie tun?
Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren treten mit dem Anspruch an, die Gesundheit aller Beschäftigten auf der Baustelle zu schützen, bei Gefahren einzuschreiten und Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung vorzuschlagen.
Dementsprechend nehmen wir alle gesetzlichen Aufgaben eines SiGeKos wahr, insbesondere folgende:
- Unterschriftsreife Erstellung der Vorankündigung
- Erstellung eines auf die Baustelle abgestimmten Sige-Planes
- Regelmäßige Baustellenbegehungen im Rahmen des Bauumfangs inklusive Protokollierung und Teilnahme an Baubesprechungen vor Ort
- Unterweisung neuer Gewerke auf der Baustelle (außer dieser Punkt ist bei der Beauftragung explizit außen vorgelassen worden)
- Anfertigung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, in der die sichere Wartung des Bauwerkes beschrieben wird
Darüber hinaus stehen wir dem Bauherrn beratend bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung.
Warum ist die Heinzelmann GmbH der richtige Partner für Ihr Unternehmen?
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass durch unser pragmatisches Handeln das Gefährdungspotential auf der Baustelle maßgeblich reduziert werden konnte, ohne dass dies zu Verzögerungen im Bauablauf führte. Durch unseren Einsatz können Unfälle wirksam verhindert, erhebliche Kosten eingespart und die Wahrscheinlichkeit eines Baustopps durch Behörden reduziert werden.
Vertrauen Sie unserer Kompetenz: Wir haben seit 1996 im Großraum Ulm Baustellen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1500 Mio. € begleitet.
… und was sagen die Gesetze?
Die Pflicht für Bauherrn zur Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren leitet sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV) ab. Diese sind zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Gewerke gleichzeitig auf einer Baustelle tätig werden.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgehalten. Desweiteren finden sich in den Anlagen B und C die Eignungsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.