Worum geht es?
Die Sicherheit unserer Kinder!
Leider kommt es auf Kinderspielplätzen immer wieder zu schweren Unfällen. Häufige Ursache sind beschädigte und/oder nicht normenkonforme Spielplatzgeräte. Die von diesen Geräten ausgehenden und für unsere Kinder unkalkulierbaren Gefahren gilt es auszuschließen!
Viele Schäden auf Spielplätzen und an Spielplatzgeräten sind für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar. Daher sind Sie als Betreiber eines Spielplatzes im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die Spielplatzgeräte und Spielplätze regelmäßig sachkundig überprüfen zu lassen.
Was können wir für Sie tun?
Unsere Fachleute führen für Sie die, gemäß DGUV Information 202-022 vorgeschriebenen, jährlichen Überprüfungen und Inspektionen Ihrer Spielplätze und Spielgeräte nach den Vorgaben der Normenreihe DIN EN 1176 qualifiziert durch. Unsere Mitarbeiter/innen sind gemäß DIN 79161 als Qualifizierte Spielplatzprüfer zertifiziert. Auf Wunsch übernehmen wir darüber hinaus die regelmäßigen operativen sowie visuellen Routine-Inspektionen gemäß DIN EN 1176-7.
Häufig werden Spielgeräte in Eigenregie (z.B. durch Elterninitiativen) gebaut. Wir begleiten den Eigenbau von der Planung über die Bauphase bis hin zur Endabnahme nach der Aufstellung fachkompetent und praxisnah. Nachträgliche, kostenintensive Umbauten zur Erlangung der Normenkonformität können so vermieden werden. Bei neu eingerichteten Spielplätzen führen wir die erforderliche Erstabnahme der Spielgeräte und des Spielplatzes durch.
Selbstverständlich erhalten Sie über jeden geprüften Spielplatz einen ausführlichen Prüfbericht, der neben einer klaren Dokumentation der festgestellten Sicherheitsmängel (inkl. Fotodokumentation) sofort umsetzbare Hinweise zur Mängelbeseitigung einschließlich der Zuweisung von Prioritäten enthält.
Außerdem sind wir gerne bereit unser Wissen und unsere Erfahrungen im Rahmen von Seminaren mit Ihnen und Ihren Beschäftigten zu teilen. Dazu erfahren Sie mehr unter Seminare.
Warum ist die Heinzelmann GmbH der richtige Partner für Ihr Unternehmen?
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz – wir können auf mittlerweile über 20 Jahre Erfahrung in der Spielplatzsicherheit zurückblicken. Pro Jahr überprüfen wir über 1500 Kinderspielplätze zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden.
Unsere qualifizierten Spielplatzprüfer/innen stehen in einem regen fachlichen Austausch und bilden sich kontinuierlich fort.
… und was sagen die Gesetze?
Betreiber von Spielplätzen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, ihre Spielplatzgeräte und Spielplätze gemäß DIN EN 1176 mindestens alle 12 Monate sachkundig überprüfen zu lassen. Neben dieser jährlichen Hauptinspektion sind wöchentliche, eventuell auch tägliche Sichtkontrollen (visuelle Routine-Inspektionen) erforderlich. Funktionskontrollen (operative Inspektionen) sind gemäß DIN EN 1176 im Abstand von 1-3 Monaten durchzuführen.