Arbeitsschutzstandards COVID-19

Worum geht es?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen einheitlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Ziel ist es unter den besonderen Bedingungen und Herausforderungen einer auf nicht absehbare Zeit anhaltenden Corona-Pandemie die Wirtschaftstätigkeit in allen Branchen zu ermöglichen und gleichzeitig sicherheitstechnisch und gesundheitlich abzusichern. Dies erfordert branchenübergreifend Anpassungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen.

Der neue Arbeitsschutzstandard beinhaltet Regelungen u.a. zum Infektionsschutz, zur Pandemievorsorge, zu Hygiene- und Abstandsregelungen bei der Arbeit sowie zur Gestaltung der Arbeit im Homeoffice.

Was können wir für Sie tun?

Wir möchten unseren Beitrag zu einer effektiven, praxisnahen und wirtschaftlich vertretbaren Umsetzung des Arbeitsschutzstandards COVID-19 leisten.

Dazu können wir Sie auf vielfältige Weise unterstützen und beraten:

  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards
  • Beratung bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und/oder Betriebsanweisung zur COVID-19-Pandemie bei der Arbeit
  • Unterstützung bei der Unterweisung der Führungskräfte und/oder Beschäftigten zu den neuen betrieblichen Infektionsschutzstandards
  • Beratung bei und Entwicklung betrieblicher Infektionsschutzstandards und Pandemiepläne für Ihre Beschäftigten
  • Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung und/oder Gestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
  • Beratung bei der Berücksichtigung der aktuellen Situation in ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit (insbesondere der Thematik psychische Belastung im Homeoffice)

Sie haben darüber hinaus Fragen oder Anliegen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Warum ist die Heinzelmann GmbH der richtige Partner für Ihr Unternehmen?

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben langjährige Berufserfahrung in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wir gehen individuell auf Ihre Belange ein, bei uns gibt es keine unpersönliche „Betreuung von der Stange“. Somit möchten wir sicherstellen, dass wir gemeinsam mit Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten Lösungen finden, die Ihnen und Ihren Beschäftigten Sicherheit bieten, praxisgerecht und wirtschaftlich vertretbar sind.

Wir betreuen seit Jahren erfolgreich Unternehmen aus praktisch allen Branchen und in jeder Größe, der privaten sowie der öffentlichen Hand.

Wir sind jederzeit für Sie erreich- und verfügbar.

… und was sagen die Gesetze?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen einheitlichen und für alle Branchen verbindlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard im Zuge der Corona-Pandemie veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Die jeweiligen Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften haben darüber hinaus den Auftrag erhalten für ihre jeweiligen Branchen den Arbeitsschutzstandard zu konkretisieren.

Wir legen großen Wert darauf, durch unsere Beauftragung nicht nur der gesetzlichen Pflicht Genüge zu tun. Unser Anspruch ist, in unseren Kundenunternehmen einen hohen Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erreichen und langfristig zu erhalten. Gleich welcher Situation Sie und wir gemeinsam uns gegenüberstehen.